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Plagiat nach der Abgabe

Plagiat nach der Abgabe entdeckt: Folgen, Rechte und richtige Reaktion

Was Sie tun können, wenn Ihnen selbst oder der Hochschule nach dem Einreichen ein Plagiat auffällt.

Wie ein Plagiat nach der Abgabe überhaupt auffällt

Ein Plagiat nach der Abgabe wird häufig erst Wochen oder Monate später bemerkt, wenn die Arbeit bereits bewertet ist. Der häufigste Auslöser ist eine nachträgliche Plagiatsprüfung, die viele Prüfungsämter inzwischen routinemäßig durchführen. Auch Zweitgutachter, die eine Arbeit gründlich lesen, stoßen mitunter auf ungekennzeichnete Übernahmen.

Ein weiterer Weg der Entdeckung sind Datenbanken, die Abschlussarbeiten dauerhaft speichern. Wird Ihre Quelle später selbst geprüft, kann die Übereinstimmung rückwirkend auffallen. Manchmal meldet auch ein Kommilitone oder eine dritte Person einen Verdacht. Ein Plagiat nach der Abgabe ist also kein seltener Sonderfall, sondern eine reale Möglichkeit, die Sie ernst nehmen sollten, selbst wenn die Arbeit längst abgegeben wurde.

Selbst entdeckt: Sollten Sie die Hochschule informieren?

Wenn Sie selbst nachträglich merken, dass Ihnen ein Fehler unterlaufen ist, etwa eine vergessene Quellenangabe, stehen Sie vor einer schwierigen Abwägung. Grundsätzlich gilt: Ehrlichkeit wird an den meisten Hochschulen positiver bewertet als das Verschweigen. Ein von Ihnen selbst gemeldeter Fehler wirkt anders als ein von der Prüfungskommission aufgedeckter Täuschungsversuch.

Bevor Sie handeln, sollten Sie den Umfang des Problems nüchtern einschätzen. Handelt es sich um eine einzelne fehlende Fußnote oder um systematisch übernommene Passagen? Bei einem kleinen, offensichtlich versehentlichen Plagiat nach der Abgabe kann ein offenes Gespräch mit der Betreuung sinnvoll sein. Bei schwerwiegenderen Fällen ist es ratsam, zunächst die Studienberatung oder eine unabhängige Rechtsberatung einzuholen, bevor Sie auf die Hochschule zugehen.

Von der Hochschule entdeckt: der typische Ablauf

Entdeckt die Hochschule ein Plagiat nach der Abgabe, folgt in der Regel ein festgelegtes Verfahren. Zunächst wird der Verdacht dokumentiert und Ihnen schriftlich mitgeteilt. Anschließend erhalten Sie die Gelegenheit zur Stellungnahme, das sogenannte rechtliche Gehör. Diese Anhörung ist ein wichtiger Verfahrensschritt, den die Hochschule nicht überspringen darf.

Über die Konsequenz entscheidet meist ein Prüfungsausschuss, nicht die einzelne betreuende Person. Der Ausschuss prüft, wie schwer der Verstoß wiegt und ob Vorsatz vorliegt. Erst danach ergeht eine Entscheidung, gegen die Sie in der Regel Widerspruch einlegen können. Wer den Ablauf kennt, gerät bei einem gemeldeten Plagiat nach der Abgabe seltener in Panik und kann seine Stellungnahme sachlich vorbereiten.

Welche Konsequenzen realistisch drohen

Die möglichen Folgen reichen von einer Notenabwertung bis zur Aberkennung des akademischen Grades. Bei einem versehentlichen, geringfügigen Verstoß bleibt es oft bei einer Nachbesserung oder einer schlechteren Bewertung. Je systematischer die Täuschung, desto härter fällt die Sanktion aus.

Im schwersten Fall kann ein bereits verliehener Titel nachträglich entzogen werden, auch Jahre später. Diese Konsequenz betrifft vor allem Fälle, in denen große Teile einer Arbeit fremd sind. Ein Plagiat nach der Abgabe hat damit potenziell weitreichende Wirkung, die über die Hochschule hinausgeht, etwa wenn ein Arbeitgeber den Abschluss vorausgesetzt hat. Die konkrete Sanktion hängt jedoch immer vom Einzelfall und von der Prüfungsordnung Ihrer Hochschule ab.

Fahrlässig oder vorsätzlich: warum die Absicht zählt

Ob ein Verstoß fahrlässig oder vorsätzlich war, ist für die Bewertung entscheidend. Fahrlässig handelt, wer eine Quelle schlicht vergessen oder falsch zitiert hat, ohne Täuschungsabsicht. Vorsätzlich handelt, wer bewusst fremde Leistung als eigene ausgibt. Die Prüfungskommission versucht, diesen Unterschied anhand von Umfang, Muster und Kontext zu erkennen.

Für Sie bedeutet das: Ein sauber geführtes Literaturverzeichnis und nachvollziehbare Notizen können im Ernstfall belegen, dass ein Plagiat nach der Abgabe auf einem Versehen beruhte. Wer dagegen ganze Kapitel ohne jede Kennzeichnung übernimmt, kann sich kaum auf Fahrlässigkeit berufen. Deshalb lohnt es sich, schon während des Schreibens jeden Gedanken sauber zu belegen und die eigenen Arbeitsschritte dokumentiert aufzubewahren.

Eigenplagiat als unterschätzte Falle

Ein oft übersehener Fall ist das Eigenplagiat. Dabei übernehmen Sie Passagen aus einer eigenen, früher eingereichten Arbeit, ohne sie als Zitat zu kennzeichnen. Auch das kann als Täuschung gewertet werden, obwohl der Text von Ihnen selbst stammt. Gerade bei Haus- und Abschlussarbeiten zum gleichen Thema passiert das leicht.

Ein Plagiat nach der Abgabe kann also auch dann vorliegen, wenn keine fremde Quelle betroffen ist. Viele Studierende wissen nicht, dass eine bereits benotete eigene Leistung nicht ein zweites Mal unverändert verwertet werden darf. Prüfen Sie deshalb vor der Abgabe, ob Sie eigene Vorarbeiten korrekt zitiert haben, und behandeln Sie frühere eigene Texte wie jede andere Quelle.

Ihre Rechte im Prüfungsverfahren

Sie sind einem Plagiatsverfahren nicht schutzlos ausgeliefert. Zu Ihren wichtigsten Rechten gehört das rechtliche Gehör, also die Möglichkeit, sich vor einer Entscheidung zu äußern. Außerdem haben Sie in der Regel ein Recht auf Akteneinsicht und können nachvollziehen, worauf sich der Vorwurf stützt.

Gegen eine belastende Entscheidung steht Ihnen meist der Widerspruch offen, in vielen Bundesländern anschließend der Klageweg vor dem Verwaltungsgericht. Bei einem ernsten Vorwurf des Plagiats nach der Abgabe sollten Sie frühzeitig fachkundigen Rat einholen, etwa bei der Studienberatung, der Fachschaft oder einem auf Hochschulrecht spezialisierten Anwalt. Fristen sind hier oft kurz, weshalb Sie nach Erhalt eines Bescheids nicht zögern sollten.

So vermeiden Sie das Problem beim nächsten Mal

Der beste Schutz vor einem Plagiat nach der Abgabe ist eine gründliche Prüfung vor dem Einreichen. Lassen Sie Ihre Arbeit rechtzeitig durch eine Plagiatssoftware laufen, damit Sie ungewollte Übereinstimmungen erkennen, solange Sie noch korrigieren können. Ein solcher Check macht fehlende Anführungszeichen und vergessene Quellen sichtbar.

Ebenso wichtig ist eine saubere Arbeitsweise von Anfang an. Notieren Sie zu jeder Übernahme sofort die vollständige Quelle und trennen Sie in Ihren Notizen klar zwischen wörtlichem Zitat und eigener Formulierung. Wer diese Disziplin einhält, muss ein Plagiat nach der Abgabe kaum fürchten. Eine Prüfung ist schon ab 2,90 Euro möglich und deutlich günstiger als die möglichen Folgen eines nachträglich entdeckten Verstoßes.

Häufige Fragen zu Plagiat nach der Abgabe

Kann ein Plagiat nach der Abgabe wirklich noch Konsequenzen haben?

Ja. Ein Plagiat nach der Abgabe kann auch nach der Benotung noch geahndet werden, in schweren Fällen bis zur Aberkennung des Grades. Die konkrete Folge hängt von Schwere, Vorsatz und der Prüfungsordnung Ihrer Hochschule ab.

Sollte ich einen selbst entdeckten Fehler der Hochschule melden?

Bei einem kleinen, offensichtlich versehentlichen Fehler wird Ehrlichkeit meist positiver bewertet als Verschweigen. Bei schwerwiegenden Fällen sollten Sie vorab die Studienberatung oder eine Rechtsberatung einholen. Eine pauschale Antwort gibt es nicht, der Einzelfall entscheidet.

Wie lange kann ein Titel nachträglich entzogen werden?

Eine feste allgemeine Frist gibt es nicht. In schweren Fällen ist eine Aberkennung auch Jahre nach dem Abschluss möglich. Maßgeblich sind die Prüfungsordnung und das jeweilige Landesrecht Ihrer Hochschule.

Zählt das Übernehmen eigener alter Texte auch als Plagiat?

Ja, das nennt sich Eigenplagiat. Wenn Sie Passagen aus einer früher eingereichten eigenen Arbeit ohne Kennzeichnung übernehmen, kann das als Täuschung gewertet werden. Zitieren Sie eigene Vorarbeiten deshalb genauso wie fremde Quellen.

Wie vermeide ich ein nachträglich entdecktes Plagiat am besten?

Prüfen Sie Ihre Arbeit vor der Abgabe mit einer Plagiatssoftware und arbeiten Sie von Anfang an mit sauberen Quellenangaben. So erkennen Sie fehlende Zitate rechtzeitig. Ein Check ist bereits ab 2,90 Euro möglich.

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